Die Buchführung ist das zahlenmäßige Abbild des gesamten Unternehmensgeschehens.
"Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen." (§ 238, Handelsgesetzbuch).

Die Aktivseite (Aktiva) zeigt, wofür das zur Verfügung stehende Geld ausgegeben wird (Mittelverwendung oder Investierung).
Die Passivseite (Passiva) zeigt, wo die finanziellen Mittel herkommen (Finanzierung), die für ein Unternehmen gebraucht werden.
Im Unternehmen kommt es nicht nur darauf an, etwas zu unternehmen, sondern auch zu wissen, dass jede geschäftliche Transaktion das innere wie äußere Gleichgewicht und somit das Kräfteverhältnis verändert. Diese Aktionen müssen planbar sein und deshalb empfiehlt sich die gewissenhafte Buchführung.

Und das in doppelter Hinsicht. Es gilt im Rechnungswesen vier Aktionen voneinander unterscheiden zu können:
Aktivtausch: "Du gibst jemanden 50 Cents und darfst dir dafür von seinem i-pod 50 Cents herunterladen."
Passivtausch: "Du hast dir schon 3 Mal von jemanden Fifty-Cents-Musik runtergeladen und nicht bezahlt. Auf Anfrage fragst du, ob du die einsfünfzig Morgen bezahlen kannst."
Aktiv-Passiv-Vergrößerung: "Du kaufst dir einen i-pod und leihst dir das Geld dafür von deinen Eltern."
Aktiv-Passiv-Verkleinerung: "Du begleichst deine Schulden (Verbindlichkeiten) für i-Pod an deine Eltern bar vom gesparten Taschengeld."
In der Buchführung wird das eigentliche Bilanzkonto aufgeteilt in verschiedene Bestandskonten (Kontokurrentkonto).


Minderungen in einem Aktivkonto werden auf der HABEN-Seite verbucht. Minderungen in einem Passivkonto werden auf der SOLL-Seite verbucht. Wie sieht es bei einer Vermehrung der Bestandskonten aus?
Vor jeder Buchung gilt zu benken,
welche Konten durch eine Transaktion betroffen sind,
was für ein Konto es ist (aktiv oder passiv),
geht Geld bzw. Ware von dem Konto ab oder kommt welche(s) drauf,
sind auf beiden Konten Ab- oder Zugänge zu verbuchen und last but not least
auf welcher Kontoseite muss die Aktion jetzt verbucht werden?
Zusammengesetzte Buchungssätze
Bis hierher ist ja alles noch einfach: Wir machen Transaktionen, wo wir deren Lastschrift im SOLL und die Gutschrift im HABEN verbuchten. Und weil das relativ einfach ist, werden diese Aktionen auch einfache Buchungssätze genannt.
Wenn allerdings mehr als zwei Konten für eine Aktion gebraucht werden, dann entstehen zusammengesetzte oder kombinierte Buchungssätze:
"Du kaufst dir ein neues Auto, bezahlst einen gewissen Betrag an und den Restbetrag überweist du in einer vereinbarten Frist per Bank."
Offensichtlich ist es bei dieser Autokaufaktion dann nicht mit einem einfachen Buchungssatz getan! Es muss ein kombinierter Buchungssatz her.
Egal, ob nun einfacher oder zusammengesetzter Buchungssatz; die Summe der Sollbuchungen muss immer der Summe der Habenbuchungen (Lastschriften = Gutschriften) entsprechen.
Bilanzidentität
Mit dem Jahresschluss wird auch wieder ein neuer Jahresanfang erwartet. Das muss nicht immer ein kalendarisches Übergangsdatum (Dezember / Januar) sein, sondern hängt von dem Inventurzeitraum des Unternehmens selbst ab. Es gibt Unternehmen, deren Geschäftsjahr endet im September und ein neues beginnt im Oktober (z. B. die HELLWEG-Baumärkte). Egal, wann eine Schlussbilanz gezogen und eine neue Jahresbilanz eröffnet wird, die eine geht aus der anderen hervor. Diese inhaltliche Gleichheit wird Bilanzidentität genannt.
EBK, das Eröffnungsbilanzkonto
Alle Aktionen haben etwas gemeinsam und zwar das System der Doppik. Das bedeutet, auf jede SOLL-Buchung muss eine HABEN-Buchung folgen.

SBK, das Schlussbilanzkonto
Das SBK muss immer mit der aus dem Inventar erstellten Jahresbilanz übereinstimmen.

Erfolgskonten
Mit dem Kauf von Computern allein ist noch kein Bock geschossen. Deshalb ist hier bisher auch noch keine Transaktion abgelaufen, die sich als Erfolg oder - milder ausgedrückt - als Ergebnis auf unsere Bilanz ausgewirkt hätte. Es liegt allerdings auch in der Natur von Transaktionen, dass sie zu Gewinnen oder zu Verlusten führen. Beides ohne Zweifel ein Ergebnis für sich. Das eine gut, das andere weniger. Dass wir uns aber vor einer verfrühten betriebswirtschaftlichen Bewertung hüten: Es gibt durchaus Transaktionen in der Wirtschaft, die als verlustbringend gelten und dennoch oder gerade deswegen willkommen sind. Ob Gewinn, ob Verlust, egal! Beide wirken sich konkret aufs EIGENKAPITAL aus!
Aufwendungen klingt einfach netter als Verlust und Erträge klingt nicht gar so dreist wie erzielte Gewinne.
Von den Verlusten, respektive Aufwendungen unterscheiden wir in der BWL 6 wichtige Arten:
1. Materialaufwendungen
2. Aufwendungen für Vorbrpdukte / Fremdbauteile
2. Aufwendungen für Handelswaren
4. Aufwendungen für Arbeitskräfte
5. Abschreibungen (Wertminderung des Anlagevermögens durch Abnutzung)
6. Aufwendungen für Miete, Betriebssteuern, Verwaltung, Werbung, etc.
Erträge fließen in erster Linie bei Unternehmen durch erbrachte Dienstleistungen oder verkaufter Ware als Umsatzerlöse ein.
Nun denn, es bräuchte sich gar nicht die Mühe gemacht werden, ein Erfolgskonto zu führen, sondern könnte gleich zum Eigenkapital verbucht werden. Allerdings würde es dann nach entsprechenden Verlust- oder Erfolgsaktionen etwas unübersichtlich. Deswegen müssen Erfolgskonten als Unterkonten des Kapitalkontos herhalten...

Ein Erfolgskonto geht aus einer Gewinn- und Verlustrechnung hervor. Auf der linken Seite eines solchen Kontos werden die Aufwendungen gelistet und summiert und den Umsatzerlösen auf der rechten Seite gegenübergestellt. Die Differenz aus Umsatz und Summe aller Aufwendungen ergibt dann den Gewinn fürs Eigenkapital, der beim GuV-Konto auf der rechten, SOLL-Seite aufgeführt wird. Letzlich stellt das GuV-Konto die Aufgabe, feststellen zu können, ob unser Unternehmen nun erfolgreich gelaufen ist oder nicht.
Sind die Aufwendungen kleiner als die Erlöse, dann ergibt sich - und wir dürfen aufatmen - ein Gewinn (verbucht auf der SOLL-Seite des GuV-Kontos!). Ist allerdings die Summe aller Aufwendungen höher als unsere erzielten Erlöse, dann sollten wir uns Gedanken dabei machen, wenn wir den Verlust auf der HABEN-Seite des GuV-Kontos vermerken müssen. Dann HABEN wir eindeutig einen VERLUST mit unserer Unternehmung gemacht!!
Abschreibungen (Amortisation)
Unterschieden werden 2 Arten der Amortisation:
1. LINEARE ABSCHREIBUNGEN: gleichbleibende Abschreibungsbeträge berechnet von Anschaffungs- bzw. Produktionskosten
2. DEGRESSIVE ABSCHREIBUNGEN: fallende Abschreibungsbeträge vom so genannten Buchwert
"Angenommen, du kaufst dir einen nietennagelneuen Rechner. Der Rechner funktioniert auch nach 2 Jahren noch. Nur, dass bereits neue, bessere Rechner auf dem Markt sind und deine Alte Mühle nicht mehr mithalten kann. Diesen Rechner könntest du steuerrechtlich degressiv abschreiben. Mit deinem funkelnagelneuen Fahrrad sieht das etwas anders aus, oder?"
Fragen zu den Abschreibungsarten können hier gestellt und diskutiert werden...
Umsatz- oder Mehrwertsteuer
Mehrwert soll heißen, dass ein Produkt, z. B. Kuhmilch, bereits einen gewissen Wert hat, wenn sie gemolken wird. Aber Melken ist nicht jedermanns Sache. Darum kaufen wir Frischmilch im Supermarkt. Doch nicht direkt aus dem Kuheuter, sondern schütten sie aus dem Tetrapak ins Glas (nana, wer trinkt denn da direkt aus der Packung?!).
Dass Milch von den Bauern abgeholt und in Molkereien weiterverarbeitet wird, bedarf hier nicht der weiteren Klärung (homogenisieren, verpacken, ausliefern); nur so viel: es ist ein Mehrwert, der die Milch teurer macht, als wenn wir selbst Hand an den Euter legten. Dieser Wert wird versteuert und nennt sich deswegen Mehrwertsteuer.
Der Supermarkt, der die Frischmilch in seinen Regalen an die Endverbraucher weitergibt, hat letztlich die Mehrwertsteuer als Umsatzsteuer an den Staat abzuführen. Alle Jahre wieder wird diese Steuer erhöht...
° Jedes Unternehmen berechnet seinen Kunden die Umsatzsteuer und deklariert (hervorheben) sie auf der Rechnung (siehe Kassenbons). Außerdem berechnet der Lieferer für seine Produkte ans Unternehmen ebenfalls Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird somit immer weiter übertragen (umgelegt), bis sie den Endverbraucher erreicht. Da das Unternehmen beim Kauf seiner Lieferungen quasi die Umsatzsteuer für den Endverbraucher vorstreckt, wird auch in vielen Fällen in der Buchführung von Vorsteuer gesprochen. Diese Vorsteuer zieht das Unternehmen nämlich ab und braucht sie nicht ans Finanzamt zu überweisen. Die Differenz zwischen Vor- und Umsatzsteuer überweist das Unternehmen dann an sein zuständiges Finanzamt. Somit ist die Umsatzsteuer für das Unternehmen selbst kostenneutral.
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Beispielaufgaben
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