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Die Buchführung ist das zahlenmäßige Abbild des gesamten Unternehmensgeschehens. "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen." (§ 238, Handelsgesetzbuch).

 

 

 

Bilanz, Inventar, Inventur

Die Inventur (Zählung und Aufstellung unternehmenseigener Mittel) ist die Voraussetzung für die Aufstellung des Inventars (zusammengestellte unternehmenseigene Mittel). Das Inventar ist die Basis der Bilanzerstellung: