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Mischformen (aus Personen- und Kapitalgesellschaften)
KOMMANDITGESELLSCHAFT
Eine Kommanditgesellschaft (Abkürzung: KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die KG unterscheidet sich von der OHG (Offene Handelsgesellschaft) insofern, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditist, Kommanditisten), während mindestens ein anderer Gesellschafter persönlich haftet (Komplementär).
MEHR KG-INFOS
AKTIENGESELLSCHAFT
GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
GMBH & CO. KG
OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT
GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS
Mitreden in: Wirtschaftswissenschaften

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