AM BEISPIEL DER SÜDAFRIKANISCHEN APARTHEIDSBEKÄMPFUNG"
-- ein politikwissenschaftliches und historisches Referat ueber die politische Verfassungssituation Afrikas von Juergen Arndt --
©1994 RASANTHAUS
Prolog
Begonnen hat der Demokratisierungsprozeß Afrikas mit der Entkolonialisierung Anfang der 50er Jahre, auch wenn bereits 1912 mit dem Drehbuch begonnen wurde (hiermit sei auf die Gründung des ANC angespielt). Beendet ist dieser Prozeß noch lange nicht durch das Ende der südafrikanischen Apartheidsregierung. Wobei jetzt ein wichtiger Name der Hauptakteure gefallen ist: Südafrika. Ist dieses Land am Kap der guten Hoffnung doch nur ein Beispiel der brutalen Geschichte zwischen "Schwarzen" und "Weißen" in Afrika, das eine kleine Minderheit eine große Mehrheit unterdrücken kann und diese Unterdrückung sogar konstituionalisierte und damit Apartheid als "innere Angelegenheit" in der Weltöffentlichkeit geltend machen wollte. Exemplarisch wurde die Apartheid erst dadurch, daß die damalige südafrikanische Regierung, wie kaum eine andere - auch wenn deutliche Parallelen sich im Israel-Palästina-Konflikt finden ließen - Rassentrennung in ihrer Grundgesetzgebung manifestierte.
Doch nicht nur direkt manifestiertes Unrecht per Gesetz fand seit Beginn der Kolonialisierung in der afrikanischen Historie seinen Ausdruck durch den Import einer fremden Zivilisation namens Europa. Protagonisten europäischer Kolonialisierungs- sowie Entkolonialisierungspolitik waren und sind Franzosen sowie Briten. Sie spielten eine maßgebliche Rolle bei verfassungspolitischen Entwürfen sowie Entscheidungen in den Autonomiebestrebungen der Afrikaner.
Die Afrikaner selbst jedoch, welcher Hautfarbe, Nationalität oder Religion sie auch angehören mögen, sind die entscheidenden Akteure in den zu Beginn erwähnten Fragen. Auch, wenn ihre Entscheidungen von außen und von innen mißbilligt und bekämpft wurden und werden, so sind sie es eines Tages, die das politische, wirtschaftliche und soziale Handeln ihres Kontinentes bestimmen werden. Zu Beginn der 50er Jahre haben afrikanische Reformer ihrem Volk durch politische Zivilcourage ein neues Selbstbewußtsein verschafft. Einige dieser Reformer werden im folgenden in einer Sammlung afrikanischer Gedanken auszugsweise zum Thema zitiert.
Doch begonnen wird, um die obengenannte Fragestellung "objektiv" angehen zu können, mit dem Verständnis der Vereinten Nationen über den Terminus Technicus "Selbstbestimmung", der in der UNO mit einer Definition vom "Volk" vorausgeht, aus der sich schließen läßt, wem die Zuständigkeit in Verfassungsfragen genuin gebührt.
Die Bedingungen, um sich in Selbstbestimmungsrechte zu üben, lauten nach Art. 1 bzw. Art. 2 des Abkommens der UNO (Leitartikel der beiden international Verbündeten für Menschenrechte):
(b) Daß eine Bestimmung ihres politischen Zustandes von diesem Volk selbst ausgeht.
(c) Daß diese Bestimmung freiheitlich entsteht.
(d) Daß das Volk frei ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungen nachgehen kann.
Die Elemente einer Definition "von einem Volk" bezeichnet Selbstbestimmung als praktisch gegeben an, wenn:
(a) Der Begriff "Volk" ein soziales Wesen bezeichnet, welches eine klare Identität und eigene charakteristische Eigenschaft besitzt.
(b) Es hat einen Bezug zu einem Gebiet, gerade wenn das Volk, die Frage beteffend, ungerecht vertrieben worden zu sein scheint und künstlich durch ein anderes Volk "verpflanzt" worden ist.
(c) Ein Volk darf nicht mit religiösen, ethnischen oder linguistischen Minderheiten verwechselt werden, dessen Existenz und Rechte in Art. 27 von den internationalen Verbündeten für bürgerliche und politische Rechte beschrieben worden sind. 1)
Das Wort Prozeß stammt vom lateinischen processus und bedeutet sinngemäß soviel wie Fortschritt. Darunter ist nun in diesem Kontext weniger ein Fortschritt im wirtschaftlichen Sinne als vielmehr ein Fortschritt im historischen und politischen Gesamtkontext gemeint. Und in einem solchen Kontext ist die Betrachtung einer politischen Ideengeschichte unumgänglich, um die obengenannte Frage beantworten zu können.
Jede Idee setzt ein gewisses Selbstverständnis voraus.
"Mr. Senghor ist ein Autor mit einer (besseren, Anm. d. Ü. ) Idee, die er als kulturelle Resonanz beschwört, um auszudrücken, daß es immer eine Verbindung zwischen Westafrikanern und anderen Schwarzen gibt, ungeachtet wie zerstreut sie durch Zeit oder Raum auch sein mögen." 2)
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1) aus "Objective Justice " (s. Literaturhinweise)
2) T. O. ORUWARIYE: Pan African Congres, University of California, Berkley 1962, (AMSEC):
Dialoge zum individuellen und kollektiven bzw. sozialen Selbstverständnis Afrikas:
"Wir sollten das (nämlich Sündenböcke zu sein, Anm. d. Ü.) nicht länger hinnehmen, ob wir am Ziel sind oder nicht, weil wir glauben, daß diese Welt für eine Menschheit erschaffen wurde, um (darin, Anm. d. Ü.) glücklich zu leben, um uns den guten Dingen und das Produkt eines begabten Landes zu widmen, und die Möglichkeiten zu nutzen, die dieses Land zu bieten hat." 3)
Auch wenn individuelles oder soziales Selbstverständnis in ihren Ausprägungen (Gruppenzugehörigkeit) ambivalent sind, so sind sie doch in ihrem Merkmal einander äquivalent.
"Die Namen von Dingane und Bambata zwischen Zulus, von Hintsa, Makana, Ndlambe der Amaxhosa von Sekhukhuni und anderen im Norden, wurden als Stolz und Glanz einer ganzen afrikanischen Nation erwähnt." 4)
Dieses Merkmal (z. B. der Nationalstolz) ist eine Voraussetzung zum genuinen Selbstverständnis und heißt Selbstbewußtsein, das mit Selbsterfahrung einhergeht.
"Ich erinnere mich an die Zeiten, als unsere Leute friedlich unter der demokratischen Regel ihrer Könige und ihrer Amapakati lebten, sich frei und überzeugt im ganzen Land ohne Grenzen und Hindernisse (politischer, sozialer und gesellschaftlicher Art, Anm. d.Ü.) bewegten." 5)
Kommunikation und Interaktion konstruieren letztenendes ein soziales Selbstverständnis oder auch soziales Wissen genannt. Bei dieser sozialen Konstruktion dient die Sprache als Medium zur Mitteilung der Individuen untereinander. Das erkannte bereits Aristoteles in seinem Werk Politik in dem er schrieb:
"Der Mensch ist das einzige Lebewesen, das Sprache besitzt (...), die Sprache dient dazu, das Nützliche und Schädliche mitzuteilen und so auch das Gerechte und Ungerechte(...)" 6)
Das sozial konstruierte Wissen ist konkret, d. h. unter anderem auch geschichtlich vermittelt und beruht auf den geschichtlichen Erfahrungen einer Gesellschaft, die sich in verschiedenen sprachlichen Symbolen oder Symbolzusammenhängen artikuliert und dadurch eine für alle Mitglieder einer bestimmten Gesellschaft objektive Wirkung gewinnt.
"Unsere Welt besteht aus Vorfahren, belebten und unbelebten Objekten. Diese unbelebten (unbeseelten, Anm. d. Ü.) Objekte sind nicht als neutral anzusehen. Sie teilen unsere Hoffnungen, Ängste und nehmen (unmittelbaren, Anm. d. Ü.) Einfluß auf uns (...)Stell dir vor ein Haus bricht zusammen, während du daran vorbeigehst. Aus europäischer Sicht ist die Sache einfach: das Haus ist alt; oder da war ein Erdbeben gewesen oder ein Sturm und deshalb kracht das Haus ineinander; der Afrikaner denkt anders darüber. Er will wissen, warum der Mensch, warum dieser Tag, warum gerade jetzt und warum gerade dieses Haus von so viele anderen Häusern, die hätten in Frage kommen können." 7)
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3) Auszüge einer Rede vor den Abgeordneten von Kapenguria, 1955 erschienen, gehalten von JOMO KENYATTA (Kenia)
4) Ausschnitte aus "Schwarzer Mann vor / im Weißen Gericht" aus "Kein Leichter Weg zur Freiheit" (OT: "No Easy Walk to Freedom") NELSON MANDELA, 1962
5) ebenda; 6) aus Berg-Schlosser /Stammen (s. Literaturhinweise), S. 144
7) T. O. ORUWARIYE: Pan African Congres, University of California, Berkley 1962, (AMSEC):
In diesen Sprachsymbolen konkretisiert sich eine vorherrschende und wirksame Ordnungskonzeption einer Gesellschaft. Diese Ordnungskonzeption wird gemeinhin Verfassung oder Konstitution genannt. Sie erhebt einen obligatorischen Wahrheitsanspruch bezogen auf ihre artikulierten Prinzipien, den sie für eine bestimmte Gesellschaft geltend machen will. Dieser Anspruch muß sich aber auf den consensus omnium, also auf die Zustimmung der Bürger einer politischen Gemeinschaft stützen können, um wirksam zu sein.
In einer Verfassung spielt das Wesen jedes Einzelnen eine zentrale Rolle. Um Prinzipien und Ziele einer konkreten politischen Verfassung zu begründen, bedarf es der philosophischen Anthropologie. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, ob diese Philosopie den Menschen als ein metaphysisches Wesen oder ein natürliches Wesen beschreibt:
"Wir haben die Religion als Grundlage, die die Anthropologen als 'Animismus' bezeichnen(...) Dies (Animismus, Anm. d. Ü.) ist ein vernebelnder Ausdruck (gegen den wirklichen Inhalt dieser Religion, Anm. d. Ü.), der nicht auf den freien afrikanischen Kontinent anwendbar ist, weil er nichts über das religiöse Bestreben aussagt und über die Ängste und Hoffnungen (die mit sich mit dieser Religion verbinden, Anm. d. Ü.)(...)"Mein Vater ist ein Schnitzer (Carver) gewesen. Er kannte weder Angst vor seinen Ahnen, noch verehrte er sie in Form seiner Schnitzerei. Die Bilder waren Symbole von seinen Vorfahren und waren nicht so gebräuchlich, wie die Figuren der römisch-katholischen Kirche, welche sich hauptsächlich auf den Umgang mit den Darstellungen der Jungfrau Maria und auf verehrende und scheinheilige Anbetung bezogen. Unsere Ahnen, unsere Väter, und deren Väter haben nicht ihre Figuren verehrt, um einen solchen Grad zu schaffen, sondern dafür, daß sich ihnen die Mystik der afrikanischen Schnitzereien offenbart." 8)
Nach beispielsweise ist der Staat ein "großgeschriebener Mensch". In dem Höhlengleichnis (Periagogé) seines Werkes "Politeia" beschreibt er, wie der Mensch erst dann zu seinem wahren Wesen gelangt, wenn er seine Seele - nach der periagogé, der Abwendung von der Unwahrheit der bloß diesseitigen menschlichen Existenz und durch die Hinwendung zur Wahrheit der Idee - für die transzendente Erfahrung des göttlichen Seins und des höchsten Gutes öffnet. Das meint das Metaphysische am Menschen, dessen Wesen nicht im Diesseits, sondern im Jenseits verborgen liegt. Dieses Maß der politischen Ideengeschichte meint also nicht den Menschen explizit, sondern mißt sich am Menschen, der durch Differenzierung seiner Psyche zum Repräsentanten der göttlichen Wahrheit geworden ist (vgl. Voegelin, "Die Neue Wissenschaft", S. 161). Nach Platon hat die ideale Verfassung eines Staates das theologische Prinzip zur Basis und das anthropologische Prinzip zum Maßstab.
"Wir besitzen in Afrika nun 36 unabhängige Nationalstaaten mit einer variierenden Bevölkerung von je 3 bis 40 Millionen Menschen (...) ihre Verfassungen variieren voneinander in Form und Komplexität; einige haben eine Staatsreligion aufgenommen (den Islam, Anm. d. Ü.), während andere ein weltliches Selbstbewußtsein haben." 9)
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8) BEN ENWONWU: Pan African Congres, University of California, Berkley 1962, (AMSEC):
9) Auszüge aus "Die Natur und die Bedürfnisse der afrikanischen Einheit" (aus "Freiheit und Einheit") J. K. NYERERE, 1965
Im 17. Jahrhundert geriet diese Vorstellung einer gottgegebenen Verfassung erstmalig in Zweifel. Ausgangspunkt dieses Zweifelns war England. Dort tobten Religions- und Bürgerkriege. Thomas Hobbes veranlaßte diese Zeit der Unruhe öffentlich über eine nicht-von-Gott-gegebene Verfassung nachzudenken und den Menschen als Basis, Ausgangspunkt und Maßstab alles politischen Geschehens zu verantworten:
"Die menschliche Natur mußte in der bloßen Existenz ihre Erfüllung finden; eine über diese Existenz hinausgehende Bestimmung des Menschen mußte verneint werden." 10)
Dieses neuzeitliche Denken ging von den Argumenten aus, daß der Mensch als ein von Natur aus soziales Wesen gelte; als ein "zoon politikon" oder "animale sociale".
"Negritude ist ein ganzheitlicher Komplex von zivilisierten Werten - kulturell, wirtschaftlich, sozial und politisch, etwas, das die schwarzen Menschen charakterisiert; oder präziser gesagt, die Negroafrikanische Welt beschreibt (...) mit anderen Worten, der Sinn der Gemeinschaft, die Gabe Mythen hervorzubringen, die Gabe Rhythmus zu haben sind die essentiellen Elemente von Negritude, welche ihren Ausdruck in jedem Werk und jeder Aktivität des Schwarzen wiederfinden..." 11)
Die argumentative Schlußfolgerung dieses politischen Denkens mußte heißen, daß aus dieser menschlichen Sozialität die Struktur der Gemeinschaft erwachse - von der Familie bis zum Staat. Wird dieser Gedanke konsequent weiterverfolgt, so birgt er als Ergebnis, daß sowohl Familie als auch Staat als natürliche Wesen gelten müssen.
Im Laufe der Geschichte hat sich allerdings ein Widerspruch in der natürlichen Sozialität des Menschen ergeben, wo es nicht als selbstverständlich galt, daß Menschen in einer festen Sozialstruktur wirklich leben können und wollen. Dieser Widerspruch weist auf diesen Punkt hin und meint, daß eine natürliche Sozialität des Menschen nicht gegeben ist, sondern gegeben sein kann. Deshalb wird in diesem Sinne von menschlicher Sozialibilität gesprochen.
"Natürlich, das was wir mystisch nennen, ist jeder Zivilisation angeboren. Das wird auf biologischen oder psychologischen Weg irgendwie weitergegeben, um Rassen oder Einwohner geografisch bestimmten Gebieten zu zuordnen, in denen sich weitere Nuancen oder Gewohnheiten und Tradition der Menschen von anderen unterscheiden lassen. Wir Menschen sind nunmal unterschiedlich, das ist keine Frage." 12)
Hobbes hatte diesen Widerspruch bereits erkannt als einen Widerspruch zwischen Begierde und Furcht:
"Alle (Menschen) sind in Verfolgung ihrer Absicht, die grundsätzliche Selbsterhaltung und bisweilen nur Genuß ist, bestrebt, sich gegenseitig zu vernichten und zu unterwerfen." 13)
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10) aus Berg-Schlosser / Stammen (s. Literaturhinweise), S. 150
11) "Was bedeutet NEGRITUDE?" Ausschnitte aus einer Rede an der Universität Oxford im Oktober 1961, L. S. SENGHOR
12) BEN ENWONWU: Pan African Congres, University of California, Berkley 1962, (AMSEC):
13) aus Berg-Schlosser / Stammen (s. Literaturhinweise), S.152
Dieser Zustand würde in einem Krieg aller gegen alle münden und ließe keinen Raum für das friedliche Miteinander und aus dieser Erkenntnis formte Hobbes ein politisches Postulat, das er als Naturgesetz bezeichnete:
"Jeder soll freiwillig, wenn andere ebenfalls dazu bereit sind, auf sein Recht auf alles verzichten, soweit er dies um des Friedens und der Selbstverteidigung Willen für notwendig hält, und er soll sich mit soviel Freiheit gegenüber anderen zufrieden geben, wie er anderen gegen sich selbst einräumen würde." 14)
"In Ostafrika wird die Freiheit 'Uhuru' genannt und ist nicht mit Unabhängigkeit zu verwechseln." 15)
Daraus resultiert, daß die potentielle Fähigkeit der Menschen zur Kompromissbereitschaft einen Vertrag zur Kompromissfindung bereitstellen muß. Und dieses gedankliche Resultat fordert "eine allgemeine Gewalt, die sie im Zaum halten und ihre Handlungen auf das Gemeinwohl hinlenken soll." Diese Übertragung von Gewalt soll (nach Hobbes) "auf einen Menschen oder eine Versammlung von Menschen übergehen, die ihre Einzelwillen durch Stimmenmehrheit auf einen Willen reduzieren können. Das wäre das Produkt eines Leviathans, jenes sterblichen Gottes, dem wir unter dem unsterblichen Gott unseren Frieden und Schutz verdanken." 16)
Zusehendst wurde im Laufe der europäischen Geschichte die Erkenntnis entwickelt, daß der Naturzustand, welcher in seiner letzten Konsequenz Krieg bedeuten würde, sich weiter verbreiten würde. Durch diese Erkenntnis wurde die Gründung einer politischen Ordnung Vorschub geleistet. Diese Ordnung wurde in Verfassungen festgeschrieben. Ihre vorherrschenden Determinanten lassen sich als die natürlichen Rechte des Menschen zusammenfassen, die da heißen:
Freiheit,
Leben und Streben nach Glück.
In diesen Determinanten ist aber auch der philosophische Charakter sichtbar, den jede einzelne beschreibt.
"Das Land, im hauptsächlichen Sinne der Produktion, gehörte allen kulturellen und nationalen Gruppen und es gab keinen Individualbesitz oder was-auch-immer. Es gab keine Klassen, nicht arm oder reich und keine Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Alle Menschen waren frei und gleich und das war das Fundament der Regierung. Die Anerkennung dieses hauptsächlichen Prinzips fand seinen Ausdruck in der Verfassung des Ausschusses, unterschiedlich bezeichnet als Imbizo, Pitso oder Kgotla, welche die Angelegenheiten jeder Bevölkerungsgruppe regelte. Der Ausschuß war absolut demokratisch, so daß alle Bevölkerungsmitglieder an seinen Beratungen teilhaben konnten. Chef oder Untergebener, Soldat oder Mediziner, alle nahmen Anteil und nahmen Einfluß auf seine (des Ausschusses, Anm. d. Ü.) Entscheidungen. Das war so gewichtig und einflußreich (das Plebiszitäre dieser Demokratie, Anm. d. Ü.) für jeden Einzelnen, daß kein entscheidener Schritt ohne die Zustimmung der Bevölkerung unternommen werden konnte." 17)
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14) aus Berg-Schlosser / Stammen (s. Literaturhinweise), S. 153
15) Auszüge aus "Die Natur und die Bedürfnisse der afrikanischen Einheit" (aus "Freiheit und Einheit") J. K. NYERERE, 1965
16) aus Berg-Schlosser / Stammen (s. Literaturhinweise), S. 154
17) Ausschnitte aus "Schwarzer Mann vor / im Weißen Gericht" aus "Kein Leichter Weg zur Freiheit" (OT: "No Easy Walk to Freedom") NELSON MANDELA, 1962
Und weil die Philosophie der Verfassung (auch) eine politische ist, wirkt sie unmittelbar auf das soziale Wissen einer Gesellschaft und verändert es nachhaltig.
"Die Verfassung der neuen Einheit (Afrikas) wird ein unvermeidliches Gewächs von politischen Einstellungen, das die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen nun in allen unterschiedlichsten Teilen Afrikas aufblühen läßt (...) Zwei Bedingungen für das Wachstum dieses Gewächses müssen erfüllt werden: Plebiszitäre Verfassung und Identifikation mit Afrika." 18)
Die Geschichte beweist, wie die klassische, sowie die neuzeitliche, politische Philosophie, als auch die Ideen der Französischen Revolution (1789 "Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen") und nicht zuletzt der Marxismus des 20. Jahrhunderts nicht in der Theorie verharrten, sondern in der Praxis mit erheblicher Sozialrelevanz wirkten. Auch die Gegenwart erfüllt eine Alibifunktion des obenerwähnten Theorems. Anschließend läßt sich die Frage nach einer gegebenen Verfassung aus zwei Richtungen beantworten:
1. Verfassungen sind nicht die Ergebnisse eines gesellschaftlichen Prozesses, sondern lediglich deren ideologische Phänomene
und
2. Verfassungen waren dazu erdacht, als Ergebnis historischer Prozesse den weiteren Verlauf der Geschichte mit Hilfe von anthropologisch- philosophischen Argumenten zu beeinflussen.
Diese Thesen sollen nahelegen, wie notwendig eine sozialgeschichtliche Interpretation einer Verfassung ist, um nicht ihren ideologischen Gehalt anheimzufallen. Solche Diskussionen, immer im Hinblick des gesamtgeschichtlichen Kontextes betrachtet und mit der Idee einer Ur-Vereinbarung (Rousseau: première convention) des Zusammenlebens im Gemeinwesen gepaart, weden niemals überflüssig sein.
Um auf diese Frage näher eingehen zu können, sollte ersteinmal zwischen zwei grundsätzlichen Verfassungen unterschieden werden: Der niedergeschriebenen und der "mündlich" überlieferten Verfassung. Sowohl die geschriebene als auch die ungeschriebene Verfassung findet sich in Europa; letztere in Großbritannien.
Die erste niedergeschriebene Verfassung der Neuzeit wurde zur Zeit der Französischen Revolution als eine Déclaration beschlossen. Sie enthielt die Menschenrechte im allgemeinen und die Bürgerrechte (der Franzosen) im besonderen. Diese Déclaration trug zur Gründung der französischen Republik im entscheidenen Maße bei. Um die Verfassung vor politischen Mißbrauch schützen zu können, waren die geschriebenen Grundgesetze allein nicht ausreichend. Sie mußte durch eine entsprechende Idee auch vor Mißbrauch geschützt werden.
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18) Auszüge aus "Die Natur und die Bedürfnisse der afrikanischen Einheit" (aus "Freiheit und Einheit") J. K. NYERERE, 1965
Die Idee der Gewaltenteilung des Staates im Staate stammt von dem Franzosen Montesquieu. Er war ihr geistiger Erfinder. Er trennte die politische Macht, die schließlich von Volke ausgehen sollte, in drei Gewaltfunktionen:
die gesetzausführende (exekutive)
und die rechtsprechende (judikative) Gewalt
Die Gewaltenteilung in einem parlamentarisch-demokratischen System vollzieht sich auf zwei Ebenen; die vertikale Ebene (nach Montesquieu) ist die ebenbeschriebene und die horizontale Ebene der Gewaltenteilung, die beschreibt, in welcher Form die politische Macht verbreitet wird (zentralistischer Einheitsstaat, Konföderation oder Bundesstaat).
Um näher auf die Problematik vom potentiellen Verfassungstransfair eingehen zu können, bedarf es vergleichender politikwissenschaftlicher Aspekte. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, daß die Verfassung weder Aufschluß über bestehende, politische Gruppierungen (Parteien, Verbände, etc.) noch über soziale und wirtschaftliche Voraussetzungen geben kann. Genau dieser Aufschluß bestimmt aber eine "politische Kultur". Inflationen, Krisen und Kriege hat bisher noch keine Verfassung verhindern können.
Der zweite Aspekt soll darauf hinweisen, daß es zwingend ist, politische Phänomene in all ihren Ausprägungen und wechselseitiger Bedingtheit miteinander zu vergleichen. Einen wesentlichen Beitrag für eine solche Analyse bietet die Systemtheorie.
"Sie lieferte, in ihrer rudimentärsten Form aufgefaßt, ein universelles und 'wertneutrales' begriffliches Modell, das die vielfältigsten Phänomene in den verschiedenartigsten Ländern auf einfache Weise zu ordnen vermochte und sie somit im Hinblick auf ihre Funktionen im Systemablauf vergleichbar machte." 19)
In dieser Theorie werden unter anderem Typen politischer Systeme miteinander verglichen. Dieser Gedanke wird bis Aristoteles zurückverfolgt, der sich die Frage stellte, ob in einem System Einer (Monarchie), Wenige (Aristokratie) oder Viele ("Politie" bzw. Timokratie) herrschten. Außerdem berücksichtigte er dabei, ob die bzw. der Herrscher im Interesse des Allgemeinwohls oder aber aus Eigennutz handelten. Handelt demzufolge ein Monarch aus Eigennutz, wurde er zum Tyrannen. Handelt die Aristokratie nicht zum Wohl Aller, wurde ihr System zur Oligarchie. Und wenn viele aus Eigennutz regierten so hieß ihre "Politie" Demokratie.
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19) aus Berg-Schlosser / Stammen (s. Literaturhinweise), S. 222
Die Systemtheorie der Gegenwart bietet dem politisch Interessierten eine mannigfaltigere Betrachtung als die mehr oder minder tripolare, aristotelissche Anschauung von politischer Herrrschaft offeriert.
Sie ist in neun Systemkategorien unterteilt, die eine Anschauung eines x-beliebigen Staates ermöglicht, um diesen in eine entsprechende Kategorie einzuordnen. Die neun Systemkategorien lauten 20):
1. zeitgenössische "traditionale" Systeme
2. statische Oligarchien
3. "modernisierende Oligarchien"
4. "prätorianische" Systeme
5. Mobilisierungssysteme
6. Erziehungsdemokratien
7. faschistische Systeme
8. kommunistische Systeme
9. parlamentarisch-demokratische Systeme
Aus dieser Auflistung wird schon deutlich, daß eine Verfassung nicht unisono richtungsweisend für alle ebenerwähnten Systeme sein kann. Wäre eine Übertragbarkeit von Verfassung theoretisch denkbar, dann würde sie sich in der Praxis nur in einen äquivalenten System de jure einführen lassen.
Diese Frage läßt sich explizit sowohl mit ja als auch mit nein beantworten.
Die jüngere Geschichte, datiert auf den Beginn der Kolonisation Afrikas durch die Europäer und die folgende Ausbeutung menschlicher Ressourcen durch Sklavenhandel, hat ihre Ursache in europäischer Geschichte, deren Wurzeln sich bis ins Hochmittelalter zur Zeit der Kreuzzüge Nordafrikas zurückverfolgen lassen.
Die jüngere Geschichte Afrikas ist als eine Folge europäischen Sendungsbewußtseins und europäischer Ausbeutung der natürlichen Ressourcen Afrikas anzusehen. Werden fünfhundert Jahre als Rechenmaßstab für den Beginn europäischer Geschichte in Gesamtafrika angenommen, so ist das bereits eine extrem großzügige Aufrundung für die allmähliche Entdeckung und Erschließung Afrikas durch die Europäer, dessen Pioniere die Franzosen, Briten und Portugiesen gewesen waren.
Doch gemessen an der Menschheitsgeschichte, also am homo sapiens, sind fünfhundert Jahre nicht mehr als der berühmte "Tropfen auf dem heißen Stein". Ausgehend von der Hypothese, daß menschliches Leben - in Form des ersten homo sapiens - auf dem zentralsten aller Kontinente dieses Globus, also Afrika, seinen Ursprung gehabt hat, dann ist die Betrachtung von fünfhundert Jahren Menschheitsgeschichte vergleichbar mit der Betrachtung von wenigen Stunden aus der Biografie eines achtzig Jahre alten Menschen.
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20) aus Berg-Schlosser / Stammen (s. Literaturhinweise), S. 228 - S. 252
Unter dem Gesichtspunkt der gesamten Menschheitsgeschichte, ob Afrika explizit ein Kontinent ohne europäische Geschichte ist, weil Geschichte nunmal eine Wirkung auf die Gegenwart nachsichzieht - sozusagen "einen Stein ins Rollen bringt" - wird sich erst in der Zukunft zeigen, inwieweit europäische Geschichte in Afrika gewirkt hat. Es ist nicht auszuschließen, daß Afrika sich im fortschreitenden Emanzipationsprozeß auf seine eigene Geschichte zurückbesinnt und traditionelle, afrikanische Kultur dem Erbe der europäischen Kultur vorzieht.
"Mein Name besitzt schließlich eine Bedeutung (im Gegensatz zu vielen Namen der US-amerikanischen Schwarzen, denen ihre - im wahrsten Sinne des Wortes - bezeichnenden Wurzeln zur Zeit der Versklavung durch die Weißen bereits genommen worden waren und dadurch u. a. im Laufe der Zeit eine 'massenpsychologische Identitätskrise' heraufbeschworen wurde, die seinerzeit Malcom X. beklagte (das 'X' steht für seine namentliche Unbekannte, Anm. d. Ü.). (...) Ich bevorzuge mein kleines Zuhause jedem Platz auf der Welt. Ich werde Fufu und Pfeffer jedem europäischen Fraß vorziehen(...) Ich werde meine traditionelle Kleidung dort tragen, wo ich will" 21)
Wäre dieser Schritt in letzter Konsequenz vollzogen, so taucht europäische Geschichte allerhöchstens als Mahnmal in den afrikanischen Lehrbüchern auf.
"Im Gegensatz zum europäischen Rassismus, den die Nazis symbolisierten, haben wir einen 'antirassistischen Rassismus' gesetzt. Die extremen Exzesse des Nazitums und die Katastrophen in die sie führten, haben uns schnell zur Vernunft gebracht. So viel Haß, so viel Gewalt und über allem dieses Blutvergießen, haben ein Gefühl der Empörung hervorgebracht. Es war so fremd zu unserem afrikanischen Wesen: unserem Bedürfnis nach Liebe." 22)
Anderseits ist auch eine Integration europäischer, importierter Kultur in die afrikanische Kultur weiterhin denkbar. Europäische Geschichte stünde dann nicht nur (mahnend und stets erinnernd) in afrikanischen Lehrbüchern, sondern sie würde in einer afrikanischen Kultur eingebettet werden und somit in Afrika lebendig bleiben können, ohne dabei das kulturelle Erbe Afrikas zu zerstören...
"Heutzutage drückt unsere 'Negritude' nicht länger das Gegenteil europäischer Werte aus, sondern ist eine Ergänzung dazu (...) wir könn(t)en Mathematik oder Französisch aufnehmen (integrieren, Anm. d. Ü.), aber wir können nicht aus unserer schwarzen Haut oder die Wurzeln unserer schwarzen Seelen herausreißen." 23)
Daß Afrika ein Land mit oder ohne europäische Geschichte ist, läßt sich in einer "Entweder-Oder"-Betrachtung nicht explizit (eindeutig) beantworten. Sicher ist, daß europäische Geschichte in Afrika eine kurze Geschichte mit gegenwärtig großem Ausmaß darstellt. Erwähnenswert ist hierbei die Geschichtsauffassung Sékou Tourés, der die afrikanische Historie in fünf Phasen gliederte 24):
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21) BEN ENWONWU: Pan African Congres, University of California, Berkley 1962, (AMSEC):
22) "Was bedeutet NEGRITUDE?"Ausschnitte aus einer Rede an der Universität Oxford im Oktober 1961 L. S. SENGHOR
23) ebenda
24) entnommen dem Referat "afrikanischer Sozialismus" von Susanne Baumann
1. Phase: harmonischer und natürlich geordneter Zustand ohne Privateigentum und Klassenkonflikte
2. Phase: Disorganisation durch Europäer
3. Phase: Ära der Anpassung
4. Phase: Renaissance (Wiedergeburt) in antikolonialem Befreiungskampf
5. Phase: Organisation Afrikas, Ausscherung aus internationalen Interessenkonflikten, Abkoppelung vom Weltmarkt (utopische Strategie)
Werden die bejahenden Aspekte zuvor genannter Erwägungen für ein rein theoretisches Denkmodell außer Acht gelassen, so stellt sich die Frage, welche politische Gegenwart die afrikanische Geschichte in ihren 36 Nationen erzeugt hat. Dabei wird deutlich, daß dieses Modell immer wieder auf seine Grenzen stößt, sobald europäische Denkmuster in dieses Modell entweder mittel- oder unmittelbar hineinfließen. Den Einfluß, den europäische Geschichte auf afrikanische Denker ausgeübt hat, sei dieser negativer oder positiver Natur, läßt sich nicht gänzlich ausschließen.
Doch geht es in dieser Frage weniger um den Streit über den Anteil, den Europa an Afrikas Geschichte hat, sondern mehr um den Einfluß den europäische Verfassung auf einen anderen Kontinent - hier explizit auf Afrika - ausgeübt hat, wenn sie denn aus Europa exportiert worden ist.
Mit den ersten Siedlern aus Europa begann die Ära der Kolonisation in Afrika. Diese Siedler ließen sich nicht nur mit ihrem Hab und Gut in den west-, ost-, süd- und zentralafrikanischen Gebieten nieder, um ein neues Leben auf einem neuen Kontinent zu leben, sondern sie kamen mit ihren Ideologien, die sie überzeugten "von Natur aus eine Herrenrasse" zu sein. Sie benahmen sich nicht wie Gäste in einem überwiegend gastfreundlichen Land.
"Die (gemeint sind hier die Afrikaner, Anm. d. Ü.) Leute(...) werden dich immer respektieren; sie werden dir niemals ihre Gastfreundschaft verwehren oder dich daran erinnnern, was sie für dich getan haben. Das ist der charakteristische, gastfreundschaftliche Geist der Afrikaner. Aber wenn es darum geht, uns analysieren zu wollen, ist das schon wieder eine andere Angelegenheit für sich." 25)
Den meisten weißen Kolonialisten lag es fern, eine fremde Kultur mit ihrer gesamten Andersartigkeit zu respektieren - geschweigedenn sich in einer solchen zu integrieren. Durch die politischen und wirtschaftlichen Unruhen, Revolutionen, Rebellionen und Zusammenbrüche in ihren Heimatländern, aber auch durch ihren "Pioniergeist", sahen sich viele Europäer im ausgehenden 18. Jahrhundert dazu veranlaßt, sich eine neue Heimat in der Fremde zu suchen, u. a. auch in Afrika.
Viele Auswanderer waren puritanische, konservative zum Teil auch wohlhabende Staatsbürger, die in ihren europäischen Herkunftsländern volle Bürgerrechte genoßen hatten und in ihrer neuen Heimat weiterhin die Protektion ihrer Kolonialregierung beanspruchen durften, auch wenn sie den Zerfall jeglicher Moral in ihren Heimatländern beklagten. Unter anderem bewegte sie die Hoffnung in der Fremde ihre alten sittlichen Werte und biblischen Überzeugungen ansiedeln und die sogenannten "Wilden" in Afrika mit ihren christlich-missionarischen Ansprüchen vertraut machen zu können.
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25) BEN ENWONWU: Pan African Congres, University of California, Berkley 1962, (AMSEC):
Die Bibel im Gepäck bildete dann auch die grundlegende Verfassung der europäischen Kolonialisten. Darüberhinaus rechtfertigten Bibelverse die europäischen Christen in ihrer Überzeugung über allem erhaben zu sein und damit "die Erde zu ihrem Untertan zu machen". Damit gibt die "heilige Schrift" den Gläubigen das Recht über seine Umwelt im Sinne der "Nächstenliebe" zu verfügen. Doch der Nächste war in den meisten Fällen selbst ein hellhäutiger, christlicher Gläubiger, wenn überhaupt. Gemäß den damaligen Vorstellungen, was einen Menschen ausmachte, galt die Überzeugung, daß dunkelhäutige Menschen nicht als Menschen respektiert wurden, sondern wie Tiere angesehen und dementsprechend behandelt wurden. Das hieß, daß Afrikaner zu Beginn der europäischen Kolonisation und weit darüber hinaus entweder "doministiziert" worden waren oder aber wie Freiwild gejagt wurden.
Das änderte sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als 1807 die Briten als erste Kolonialmacht beschlossen hatten, den Handel mit Sklaven zu verbieten. Doch diese Änderung blieb vorerst eine formelle Angelegenheit - noch um 1830 wurden 125.000 Westafrikaner zur Versklavung verschleppt.
1854 gaben die Franzosen in ihren afrikanischen Kolonien, der afrikanischen Bevölkerung erste Zugeständnisse auf eine Art Teilautonomie, was bedeutete, daß die Afrikaner nach ihren Traditionen leben durften, solange sie nicht mit französischen Recht in Konflikt gerieten. Eine Bestrafung für Franzosen durch Afrikaner, wenn Erstere gegen geltendes, afrikanisches Verfassungsrecht verstoßen hätten, war zur Kolonialzeit ein absurder Gedanke.
Die Sitten und Gewohnheiten der afrikanischen Bevölkerung, die eine lange Geschichte aufzuweisen hat und sich in schriftlicher Form in Verfassungstexten wiederfanden, wurden durch die Kolonialisten vernichtet, unter anderem deswegen, weil den europäischen Kolonialisten die Religion und Kultur der Afrikaner nicht geheuer war und sich nicht mit der christlichen Dreifaltigkeit in Einklang bringen ließ. Afrikanische Religionen wurden als Animismus abgestempelt. Daß in diesem sogenannten Animismus der Afrikaner jahrtausendalte Regeln und Lehren enthalten sind, die ihren Anhängern erst einen Umgang mit den vielen, oft mysteriösen Begebenheiten ihrer Umwelt und ihres täglichen Lebens ermöglichte, wurde von den Kolonialisten flissentlich übersehen oder nicht ernst genug genommen.
Die Geheimnisse, die in diesen religiösen Traditionen verwurzelt sind, waren in der afrikanischen Bevölkerung nicht weit verbreitet und nicht jedem zugänglich. Diese waren nur denjenigen bekannt, die es verstanden haben mit diesen Geheimnissen auch umgehen zu können. In der afrikanischen Bevölkerung gehörten jene dann einer wissenden Elite an, vergleichbarer Status und Ansehen mit elitären sozialen Gruppen in Europa, die ihres Standes ebenfalls eine wissende Elite der Gesellschaft darstellte (z. B. Mediziner, Theologen, Lehrer, etc.).
Dieser legitime Vergleich gesellschaftlicher Eliten in Europa und Afrika beweist die Qualität, die menschliche Zivilisation annehmen kann. Doch diese Qualität wurde der afrikanischen Bevölkerung durch eine menschheitsgeschichtlich einmalige Arroganz der Europäer von jeher abgesprochen, so daß das Klischee vom "wilden, schwarzen Mann" durch ganz Europa geisterte, an denen viele Menschen (europäischer Abstammung) noch heute festhalten. Diese sozialen Gruppen sind es auch, die Afrika eine eigene europaunabhängige Geschichte abzusprechen versuchen und sich einbilden, daß die afrikanische Bevölkerung ohne europäische Kolonisationsgeschichte in Afrika immer noch "auf Bäumen bzw. in Hütten und Höhlen leben oder von Weideland zu Weideland ziehen würden".
"Die am meisten ernstzunehmende Kritik ist, daß sie (die Weißen, Anm. d. Ü.) keine Vorstellung von der überragenden Würde des Menschen haben." 26)
Im ersten Kapitel wurde bereits erwähnt, daß eine politische Verfassung eine gesellschaftliche Ordnungskonzeption darstellt, die einen obligatorischen Wahrheitsanspruch bezogen auf ihre artikulierten Prinzipien für eine bestimmte Gesellschaft geltend machen will. Dabei ist entscheidend, daß sich dieser Wahrheitsanspruch auf die Zustimmung der Bürger einer politischen Gemeinschaft stützen kann. Und genau diese Zustimmung, consensus omnium genannt, ist der entscheidende Punkt in der Frage mit der sich dieses Kapitel auseinandersetzen soll.
In einer Verfassung spielt das Wesen jedes Einzelnen eine zentrale Rolle und mit diesem Wesen widerum müssen sich die Mitglieder einer politischen Gemeinschaft identifizieren können, ehe sie einen consensus omnium bilden können.
Nachdem die afrikanischen Nationen Mitte dieses Jahrhunderts ihre Unabhängigkeit von den ehemaligen Kolonialmächten Großbritaniens und Frankreichs zugesichert bekamen, traten sogleich das Parlament von Westminster oder französische Verfassungsberater aufs Programm, die per Gesetz bzw. Expertise Verfassungsmodelle exportierten, welche bereits europäische, konfliktreiche Sozialgeschichte hinter sich gelassen hatten.
Exemplarisches, französisches Exportbeispiel eines Verfassungsentwurfes war das Ergebnis einer Ausarbeitung Michel Debrés aus dem Jahre 1958, der drei Optionen zur "verfassungsrechtlichen Unabhängigkeit" unter anderem für Senegal vorschlug 27):
1. Aufrechterhaltung der bisherigen (kolonialmächtigen) Situation
2. Eintritt des/der Bundesmitglied(er) in französischen Staatenverband (Art. 66), dessen Bundesorgane im wesentlichen durch die Organe der französischen Republik gebildet werden sollten (Art. 77 ff.)
3. Stellung eines Departments
Für L. S. Senghor und viele andere afrikanische Politiker bedeutete ein solcher Vorschlag "einen Rückschritt ohne gleichen". Diese und ähnliche andere Vorschläge waren offensive, europäische Verfassungskonzepte.
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26) "Was bedeutet NEGRITUDE?" Ausschnitte aus einer Rede an der Universität Oxford im Oktober 1961 L. S. SENGHOR
27) aus Grohs (s. Literaturhinweise), S. 103
Zu Beginn der Unabhängigkeit vieler afrikanischer Staaten enstanden "Notstandsverfassungen" oder importierte Verfassungsmodelle, die mit drei Systemkomponenten dem herrschenden Politklima angepaßt wurden.
Erstens mußte die Exekutive im "afrikanischen Präsidialismus" gestärkt sein, um gemeinsame, politische, wirtschaftliche und soziale Zielvorgaben zu demonstrieren, zweitens mußte eine "politische Religion" die Untergrabung einer kollektiven Moral verhindern und drittens sollte das Einparteiensystem als politisches Kraftkonzentrat der Verfassung als Systemkomponente beigemischt werden.
Die dritte Komponente bietet zum annähernden Verständnis eine erklärende Erläuterung des islamischen geistlichen Muhjammad Fadhel Jamalis, der 1958 eingekerkert wurde, als General Kassem im Irak an die Macht gekommen war:
"(...) wenn es eine rechtschaffende Partei gibt, so folgt hieraus - gemäß islamischen Denkens - daß andere Parteien zuwangläufig nicht rechtschaffend sind und folglich keine Existenzberechtigung haben (...)" 28)
"Jedoch das Wichtigste, warum wir zur Zeit keine Parteien haben wollen und das Parteien allerdings auszeichnet, das sind Konflikte, während das, was wir wollen Einheit ist (...) Laßt es uns so sagen: Wir wollen weder 'eine Partei gegen Parteien' noch 'eine einzigartige Partei'." 29)
Die zweite Komponente spricht schon aus, welche Weltreligion als "politische Religion" für viele afrikanische Nationen in Frage kommen konnte: der Islam, der wörtlich übersetzt (Übersetzung den Anmerkungen aus Salman Rushdies "Satanischen Versen" entnommen ) Unterwerfung bedeutet.
Das Einparteiensystem als Teil einer afrikanischen Ordnungskonzeption für eine politische Gemeinschaft, zielte nicht darauf ab eine "modernisierende Oligarchie" zu sein, sondern sollte als dauerhaft funktionsfähige, omnipotente Staatsform unmißerverständlich sein. Doch das verborgene Ideal eines rechtschaffenden Einparteienstaates hatte vielfach den "Verfall der politischen Freiheit, der Menschenrechte und der richterlichen Unabhängigkeit" zur Folge. Das ausgesprochene Ideal Afrikas lautet "Freiheit und Entwicklung" und die Wünsche sind klar artikuliert:
"Die Menschen in Afrika möchten ihr eigenes Schicksal selbst bestimmen und nicht unter der Armut stehen unter der sie jetzt leiden. Für sie bedeutet technischer Fortschritt, ein Parlament, einen Präsidenten und Minister zu haben, nicht alles. Echte Kraft (Macht) ist genauso nötig, um auf eigenen Füßen zu stehen und eigenen Interessen nachzugehen (...) Mit anderen Worten, Afrika möchte politische Stärke besitzen, um sich vor fremden Mächten zu schützen und sie für eigene Zwecke nutzen, und es wünscht sich wirtschaftliche Stärke, um einer modernen Wirtschaft gerecht zu werden und sie zu stützen, welche die einzige Basis darstellt, auf der sich Wohlstand für seine Völker begründet." 30)
Innenpolitisch gesehen ist eine Verfassung oft nicht mehr wert als das Papier auf der sie gedruckt worden ist, was ausnahmslos für alle Länder mit festgeschriebener Verfassung gilt, seien es die Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Deutschland oder Ghana.
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28) aus John Laffin (s. Literaturhinweise), S.
29) Auszüge aus dem Manisfest der BELGISCH-KONGOLESISCHEN ELITE von 1956
30) Auszüge aus "Die Natur und die Bedürfnisse der afrikanischen Einheit" (aus "Freiheit und Einheit") J. K. NYERERE, 1965
Außenpolitisch betrachtet hat eine Verfassung allerdings einen "Prestigewert", auch - oder gerade dann - wenn sie mündlich überliefert worden ist. Durch eine Verfassung läßt sich eine Beziehung zur Außenwelt aufbauen.
"In der Beziehung zur Außenwelt darf es nur eine Vollmacht in Afrika geben." 31)
Politische Vollmacht findet in politischen Verfassungen ihren Ausdruck. Vollmachten sind nicht nur auf verfaßtem Papier in Form von Gesetzestexten gedruckt, sondern es werden sich auch ihrer bemächtigt.
Nelson Mandela zitierte den Premierminister Botha, der während einer Debatte zum Bantuerziehungsgesetz 1953 folgendes von sich gab:
"Da ich die einheimische Erziehung überwache, die ich reformieren werde und zwar so, daß den Eingeborenen von Kindheit an beigebracht wird zu erkennen, daß Gleichheit mit Europäern nicht für sie möglich ist und sein wird (...) Leute, die an die Gleichheit glauben, sind keine wünschenswerten Lehrer für die Eingeborenen. Da meine Behörde für die Erziehung der Eingeborenen zuständig ist, will ich (es) erfahren, für welche Klasse eine höhere Ausbildung als passend erscheint und ob diese (Klasse) überhaupt eine Möglichkeit hat dieses Wissen im Leben zu brauchen." 32)
Politische Vollmachten in ordnenden Konzeptionen verpackt, berufen sich auf politische Geschichte und die wiederum ist lebendig und das nicht nur in der Theorie.
"(...) Der ANC wurde 1912 gegründet, um die Interessen der Afrikaner zu wahren und zu schützen in all ihren eigenen Anliegen, die sie (persönlich, Anm. d. Ü.) betreffen, um ihre Freiheit gegen diskriminierende Gesetze oder was auch immer zu erreichen (...) ihr angeborenes Recht direkt im Parlament, Land- und Stadtrat und überhaupt in allen Räten und Gremien des Staates vertreten zu sein (...) Die Sitution hat sich in jüngster Zeit durch die Paßgesetze, Stock Limitation (ein Gesetz, das den Schwarzen eigene Territorien zuweist, sogen. Townships und Homelands; ein Gesetz also, das Ghettoisierung konstitutionalisiert, Anm. d. Ü.), Gesetz zur Unterdrückung des Kommunismus (Orig.-Titel: Suppression of Communism Act) von 1950, das Group-Area-Gesetz (ähnlich dem Stock Limitation, Anm. d. Ü.) von 1950, das Bantu Ermächtigungsgesetz (OT: Bantu Authorities Act) von 1951 und das Wahlgesetz von 1951, verschlimmert (...) Auf der letzten Jahreshauptversammlung des ANC in Bloemfontein vom 15. bis 17. Dezember 1951, (wo) die ganze Regierungspolitik zurückverfolgt wurde, und, nach vernünftigen und sorggfältigen Überlegungen der Sache (Angelegenheiten, An. d. Ü.), die Konferenz einmütig ergab, die Regierung aufzufordern, was wir hiermit (durch diesen Brief, Anm. d. Ü.) tun, die obengenannten Gesetze bis spätestens den 29. Februar 1952 zu widerrufen. - Falls nicht, dann wird der ANC am 06. April 1952 Protestdemonstrationen und Treffen organisieren, die als eine Einleitung zur Verhinderung dieser ungerechten Gesetzgebung Zeichen setzen sollen. Im Kern der Konferenzresolution haben wir auch die Behauptung, die vom Premierminister in Ohrigstad, 5. Abteilung, gebracht wurde, angesprochen, in welcher er alle Sektoren unserer Gesellschaft dazu aufrief, Rassentrennung ohne Rücksicht auf (Haut)Farbe und Glauben zu betreiben, um dem Erbe Jan van Riebeck (entdeckte und kolonialisierte als erster Weißer das Kap der Guten Hoffnung, Anm. d. Ü.) gerecht zu werden. Es herrscht die durchdachte Meinung (aller ANC-Mitglieder, Anm. d. Ü.), daß die Afrikaner nicht nach Rassen getrennt werden dürfen - in welcher Gestalt oder Form einer Tradition das auch versucht wird zu rechtfertigen - und am wenigsten durch die bereits erwähnten (Apartheids)Gesetze, welche ein Irrtum und die damit verbundene Unterdrückung konstitutionalisieren sollen, das sich von einer rechtmäßigen Verfassung immer weiter entfernt." 33)
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31) Auszüge aus "Die Natur und die Bedürfnisse der afrikanischen Einheit" (aus "Freiheit und Einheit")J. K. NYERERE, 1965
32) Ausschnitte aus "Schwarzer Mann vor / im Weißen Gericht" aus "Kein Leichter Weg zur Freiheit" (OT: "No Easy Walk to Freedom")NELSON MANDELA, 1962
Vollmachten wirken unabhängig von europäischen (Vor-)Urteilen auf die gesellschaftliche Gegenwart und sind darum nicht übertragbar auf fremde Geschichte, sondern nur wirksam in der genuinen Entwicklung politischer Kultur.
Südafrikas damaliges Apartheidsregime gilt als ein deutendes und erläuterndes Lesezeichen in einem Buch des konstitutionalisierten Unrechts, welches die Globalisierung für alle Zeit mahnen soll, Kapitel für Kapitel durchzugehen und die Frage nach Gerechtigkeit immer wieder neu zu diskutieren. Dann werden die Rechte des Menschen, auf unendlich viel Papier wahrscheinlich ausführlich Auskunft darüber geben können und trotzdem unter dem gemeinsamen Nenner des Wünschenswerten abermals immer wieder artikuliert werden müssen:
"Alle Menschen, ungeachtet ihrer Nationalzugehörigkeit und ungeachtet ihrer Hautfarbe, sind berechtigt, ein vollkommenes und freies Leben auf Grundlage absoluter Gleichheit zu führen. Vollständige demokratische Rechte mit einem direkten Einfluß in die Angelegenheiten der Regierung sind die unveräußerbaren Rechte eines Jeden - ein Recht, das in Südafrika jetzt realisiert werden muß, wenn das Land vor dem sozialen Chaos, der Tyrannei und vor dem bösen Aufstieg aus der existierenden Verleugnung des Wahlrechts der großen Masse der Bevölkerung, welche auf Rasse und Farbe sich begründet, bewahrt werden soll. Der Kampf, welche die Nationalen Organisationen der Nicht-Europäer führen werden, richtet sich nicht gegen eine Rasse oder nationale Gruppierung, sondern gegen ungerechte Gesetze, welche einen kümmerlichen, riesigen Bevölkerungsanteil in fortwährender Abhängigkeit halten. Es ist (ein Kampf, Anm. d. Ü.) für die Wiederherstellung der Menschenwürde, Gleichheit und Freiheit für jeden Südafrikaner (...) Von denen, die nicht stimmberechtigt sind, kann man nicht erwarten, daß sie Steuern an eine Regierung entrichten, welche sich für sie nicht verantwortlich zeigt. Menschen, die unter Not und Armut leben, von denen kann nicht erwartet werden, daß sie unerschwingliche Häusermieten für die Regierung und die Kommunen aufbringen. Wir sind die Motoren der Landwirtschaft und der Industrie. Wir schaffen die Arbeit in den Gold-, Diamanten- und Kohlebergwerken, auf den Farmen und in der Industrie und das alles für miserabele Löhne. Warum sollten wir weiter fortfahren, diejenigen zu bereichern, die unsere Erzeugnisse angesichts unseres Schweißes und Blutes stehlen? Diejenigen, die uns ausbeuten und uns das Recht verweigern, uns in Gewerkschaften zu organisieren? Diejenigen, die auf der Seite der Regierung stehen, wenn es heißt, daß wir uns zu friedlichen Demonstrationen versammeln, um unsere Forderungen und Bestrebungen durchzusetzen? Wie können Afrikaner Schulausschüsse und Kommitees bilden, welche Teil der Bantu-Erziehung sind, ein unheilvolles Schema der Nationalistischen Regierung darstellt, um die Afrikaner von realer Erziehung fernzuhalten, um sie (die Afrikaner) wieder in alten Sitten und Gebräuchen der Erziehung zu belassen? Wie kann von Afrikanern erwartet werden mit dem Dienst in beratenden Gremien und Bantubevollmächtigen zufrieden zu sein, wenn der Ruf über den ganzen afrikanischen Kontinent nach nationaler Unabhängigkeit und eigenen Regierungsgremien laut wird? Ist es nicht ein Beleidiung für die Afrikaner, daß die Regierung eine Erweiterung der Bantuvollmachten bis in die Städte hinein nun ersuchen könnte, während den Leuten in den ländlichen Gebieten verweigert wird, das gleiche System anzuerkennen, das sie unter vollem Einsatz von jeher bekämpft haben? Welcher Afrikaner dreht vor Entrüstung nicht durch, wenn tausende seiner Leute Monat für Monat inhaftiert werden, aufgrund der grausamen Paßgesetze? Warum tragen wir weiter die Last dieser Bürden der Sklaverei?" 34)
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33) Ausschnitte aus Leo Kupfers "Passiver Widerstand in Südafrika" (Orig.-Titel: "Passive Resistance in South-Afrika") aus der Yale-University-Press, New Haven 1957"African National Congress (ANC) und der beklagenswerte Nationalismus"Brief an den Premierminister von Südafrika, Kapstadt (Ausschnitte):
DR. J. S. MOROKA (Generalpräsident des ANC),W. M. SISULU (Generalsekretär des ANC)
Dr. Mandela läßt hier seine Einstellung deutlich werden. Zum Vergleich bietet sich die Vorstellung an, die "Grünen" in der Bundesrepublik Deutschland und der mitgliederstärkere ANC in Südafrika wären ein adäquater Maßstab, so findet sich bei den "Grünen" eine Spaltung zwischen Fundamentalisten (sog. "Fundis") und Realisten (sog. "Realos") und der ANC, der nicht als eine vieldiskutierte, afrikanische Einparteienform als geschlossene Opposition gegen die Apartheidsregierung tritt, sondern die oppositionellen Kräfte nach innen und nach außen scharf gespalten (extreme Meinungsverschiedenheiten zwischen Peter Mokabe, dem Anführer des radikalen ANC-Flügels und Nelson Mandela aus dem gemäßigten, kompromissbereiten ANC-Flügel) sind. Schließlich sieht sich der ANC als Opposition selbst noch im politischen Konkurrenzkampf mit der oppositionellen radikalen "Incarta"-Partei unter Buthelezis Führung, der eine große Anzahl von Wählern aus der Zulubevölkerung um sich scharrt, gegenübergestellt.
Mag die Apartheidsopposition zwar unter ihren innerparteilich unterschiedlichen Gesichtspunkten als nicht geschlossen der Nationalen Burenpartei gegenübertreten, so steht aber die derzeitige südafrikanische Regierung als mitgliederzahlenmäßige Minderheit einer südafrikanischen Majorität, bestehend im wesentlichen aus dem ANC, der "Incarta"-Partei und dem SAIC gegenüber. Und wenn dieser Majorität eines gemeinsam ist, so ist das die (konstitutionelle) Abschaffung der Apartheid. Der SAIC artikulierte sich gegen die Apartheidsgesetze in klar ablehnenden Argumenten:
"Der SAIC hat immer die Interessen der Inder (in Südafrika, Anm. d. Ü.) gegen diskriminierende Übergriffe geschützt und abgesichert und ihren verdienten und legitimierten Anteil an der Entwicklung und des Fortschritts ihrer Heimat (Südafrika) gemeinsam mit allen Schichten der Bevölkerung, ob Weiße und Nichtweiße, sichergestellt (...). Tatsächlich aber, wurde die Situation (der Inder, Anm. d. Ü.) so präkär, seitdem das asiatische Landbesitzgesetz (OT: Asiatic Land Tenure Act, Anm. d. Ü.) von 1946 verabschiedet wurde, so daß der SAIC keine andere Alternative sah, als zum Passiven Widerstand als eine Protestform zu greifen, um auch die indische Regierung aufzufordern, diese Frage (über die Apartheidsgesetze, Anm. d. Ü.) der UNO vorzutragen. (...) Insofern sind die Inder betroffen, als daß dieses Gesetz beabsichtigt, sie aus ihrem Land zu vertreiben (siehe dazu den Bericht der Abteilung des Gemischten Ausschusses, OT: Joint Planning Council, der sich mit dem ungerechten Gruppenflächengesetz, OT: Group Area Act, auseinandersetzt, Anm. d. Ü.). (...) Das Bantu-Ermächtigungsgesetz zielt darauf ab, ihnen (den Bantuleuten, Anm. d. Ü.) ihre berechtigte Rolle in den Angelegenheiten des Landes zu verweigern, um sie als politische Kraft auszuschalten. (...) Die Absicht des Anti-Kommunismusgesetzes (OT: Suppression of Communism Act) ist es, die grundlegende Rechte der Südafrikaner, wie z. B. sich zu organisieren, zu kritisieren und ihre Opposition in geschriebenen und gesprochenen Worten auszudrücken, also Rechte, die der Regierungspolitik zuwiderlaufen, zu verhindern. (...) Dieses Gesetz beabsichtigt, die Aktivitäten aller demokratischen Organisationen und Gewerkschaften, welche sich gegen die Apartheid und Antidemokratiepolitik Ihrer Regierung wehren, im Keim zu ersticken. (...) Die Apartheidspolitik ist undemokratisch, reaktionär und steht im krassen Gegensatz zu den Gesetzen der natürlichen Entwicklung der Geschichte und kann nur als faschistische Tyrannei und unruhestiftende Diktatur aufgefaßt werden. (...) Es gibt eine stetige Zunahme beim Gebrauch von Brutalität und Einschüchterung durch die Polizei und das Aufkommen von Rassenunruhen ist bisher unbekannt. (...) Es gibt eine kontinuierliche Verarmung der Leute, durch ständig steigende Lebenshaltungskosten, durch die brutale Inkraftsetzung der Paßgesetze, die fortschreitende Enteignung afrikanischer Bauern ihres Wohlstandes, ihrer Rinder, und die weitere Versklavung der afrikanischen Stadtbevölkerung durch die Neufassung der Gesetze für innere Angelegenheiten. (...) Dieser Plan (zur Abwendung der Katastrophe nationalen Chaos und sich immer ausweitender Konflikte durch die Apartheidsgesetze, Anm. d. Ü.) wurde in einer Konferenz des SAIC in Johannisburg am 25., 26. und 27. Januar 1952 verabschiedet. (...) SAIC wird zusammen mit dem ANC Protestaktionen und Demonstrationen am 06. April 1952 führen. (...) SAIC wird den Passiven Widerstand am Beispiel Mahatma Gandhis proben. (...) Unsere Ideale sind klar, unsere Pflicht ist geklärt, unsere Anstrengungen hinsichtlich dieser Pflichten verlaufen friedlich und unsere Auflösung wird nicht durch das Böse der bisher unverminderten Apartheid bevorstehen. (...) Im Interesse des Friedens, der Menschlichkeit und der wünschenswerten Zukunft unseres Landes und unseres Volkes, erwarten wir, daß vorurteilsfreie Gerechtigkeit die Oberhand gewinnen wird und daß Gesetze die Würde des Menschen gewährleisten werden und die Verzögerung des Fortschritts in Südafrika damit aufgehoben sein wird." 35)
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34) Ausschnitte aus einem Brief aus dem Untergrund aus "Kein Leichter Weg zur Freiheit" (OT: "No Easy Walk to Freedom")
NELSON MANDELA , 26. Juni 1961
35) ANC Antwortauszüge auf den Brief des Premierministers an den Premierminister vom 11. Februar 1952
DR. J. S. MOROKA (ANC-Generalpräsident), W. M. SISULU (Generalsekretär)
Angesichts einer mitgliederstärkeren Opposition ist es erstaunlich mit welcher Arroganz sich die südafrikanische Regierung zu ihrer gewaltsamen Gesetzesdurchsetzungen bekannte:
"Diese neue Annäherung darf als eine der früheren Spaltung und Säuberung in Kongreßkreisen angesehen werden, nach der es zweifelhaft ist, ob Sie sich als ermächtigte Sprecher im Auftrag der Organisation, die der Regierung als ANC bekannt ist, fühlen dürfen. (...) Die Regierung wird unter keinen Umständen die Idee gutheißen, administrative, judikative oder legislative Gewalt der Europäer oder innerhalb der europäisch (stämmigen, Anm. d. Ü.) Gemeinschaft (innerhalb Südafrikas, Anm. d. Ü.), den Bantumännern und -Frauen oder anderen kleinen, nicht-europäischen Gruppen zu zugestehen. (...) Gerade jene Gesetze, welche von den Bantuleuten als teilweise ärgerlich betrachtet werden, sind nicht gemacht worden, um sie zu schikanieren, sondern als Vorschlag zum Antrainieren zur Ausübung bestimmter Pflichten, die von allen erfüllt werden müssen, welche Rechte verlangen. Die Tatsache, daß Sie ein verbessertes Gesetz (z. B. die Stock Limitation sprich: die Rassentrennung, Anm. d. Ü.) als ein tyrannisches Gesetz bezeichnen, ist doch ein klarer Beweis für Ihr fehlendes Verständnis, daß die Funktion solcher Gesetze zum Schutz der Interessen und dem Land der Bantugemeinschaft heute und in Zukunft dienen sollen. (...) Es sollte klar verständlich sein, daß, solange die Regierung nicht vorbereitet ist, die politische Gleichheit der Bantu und der europäischen Gemeinschaft zu garantieren, sie auch nur willens sein kann, die Bantuinitiative, Bantudienste und Bantuadministration innerhalb der Bantugemeinschaft zu ermutigen und den Bantuleuten in ihrem Bereich erlaubt ihre Möglichkeiten dort voll auszuschöpfen. (...)" 36)
Aber auch die Gelassenheit mit der die ANC-Führung seitens eines Briefes auf die Antworten des südafrikanischen Premierministers reagierte, ist bemerkenswert:
"Der ANC hat zu keiner Zeit akzeptiert, daß das Amt für innere Angelegenheiten als Sprachrohr zwischen den Afrikanern und dem Staat fungiert (...) diese Angelegenheit (zwischen Schwarzen und Weißen, Anm. d. Ü.) betrifft den Premierminister persönlich. (...) Die Unterstellung, wir wären von einer 'früheren Spaltung und Säuberung in Kongreßkreisen' betroffen gewesen ist unhaltbar (bei diesem Vorwurf seitens der südafrikanischen Apartheidsregierung handelt es sich um die internen Meinungsverschiedenheiten unter den ANC-Mitgliedern, wie das gemeinsam gesteckte Ziel am besten zu erreichen sei, Anm. d. Ü.) insoweit, was das Eigentliche unseres gemeinsamen Anliegens betrifft. Als Antwort auf unsere Forderung zur Abschaffung der diskriminierenden Gesetze wurden in Ihrem Brief 'bleibende und nicht vom Menschen geschaffene Unterschiede zwischen Afrikanern und Europäern unterstellt, die die Aufrechterhaltung dieser Gesetze garantieren (bzw. rechtfertigen, Anm. d. Ü.) sollen'. (...) Wir Afrikaner akzeptieren diesen Unterschied nicht, soweit es den Stolz einer Rasse betrifft, und genau deshalb ist es ihr Bestreben grundsätzliche Menschenrechte in ihrem Geburtsland zu erreichen.(...) Es kann keinen Zweifel daran geben, daß, wie ähnliche Maßnahmen (seitens der Apartheidsregierung, Anm. d. Ü.), die bisher eingeleitet wurden gezeigt haben, daß das (Rassentrennungs-)Gesetz einzig und allein beabsichtigt, die Interessen der Europäer zu schützen und voranzutreiben und nicht jene (Interessen) der Afrikaner. (...) Um unsere Forderung für eine direkte Mitbestimmung (Repräsentation im Parlament, etc., Anm. d. Ü.) zu unterstreichen, möchten wir darauf hinweisen, daß wir unseren festen Entschluß unserer Anstrengungen für die Erreichung der vollen und gleichen Bürgerrechte verdoppelt (verstärkt, Anm. d. Ü.) haben." 37)
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36) Antwortauszüge auf den Brief des ANC aus dem Büro des Premierministers vom 29. Januar 1952, Kapstadt
M. W. W. AUCAMP (Privatsekretär)
Mehr als dreißig Jahre später haben sich die Anstrengungen der Opposition tatsächlich vervielfacht und zu dem Ergebnis geführt, daß Apartheid nun sein Ende in Südafrika gefunden hat.
Ist es eine Zeit des Umbruchs, wenn sich rivalisierende, politische Kräfte, wie die Nationale Burenpartei und der ANC zum Gespräch treffen?
"MANDELAS NEIN ZU ETHNISCHEN HOMELANDS"
"(...) Mandela sagte, er setze die Gespräche mit den Rechtsradikalen fort, bestehe aber auf die Einführung der Selbstbestimmung. 'Doch das Einzige, wo wir uns niemals anpassen werden, wenn Selbstbestimmung einer ethnischen Minderheit vorbehalten bleibt (sprich: den weißen Siedlern, Anm. d. Ü.)' sagte Mandela und außerdem glaube er deren Anführern, daß sie wirklich lieber reden als kämpfen wollen (...):
'Solange sie zum Dialog bereit sind, so lange bin ich bereit, mich ihnen zum Dialog zu stellen (OT: "to work with..."). Ich habe mit dem Führer des rechten Flügels diskutiert und ich glaube, er will diese Angelegenheiten durch Verhandlungen lösen. Ich habe ihm erklärt, daß wir jetzt regionale Grenzen ziehen und er zeigt mir dann, wo er leben will. Ich bin bereit darüber nachzudenken. Aber es muß eine Region sein, wo sich alle Bevölkerungsgruppen niederlassen können und die vollen Bürgerrechte besitzen. Auf diesem Wege würde ich mich ihnen anpassen. Ich gehe zurück zu meinem Kongreß und unterbreite ihnen diese Forderung.' (...) Doch die AVF (Afrikanische Volksfront) ist der Ansicht:
'Ohne nationalen Staat keine Anerkennung der vollen Selbstbestimmung ' (...) scherzte der Vorsitzende der Kommunistischen Partei, Joe Slovo, über ein 4-Mitglieder-Team des ANC, angeklagt von ihren Gegnern einer weniger mächtigen Gruppe in den Mehrparteitagen, die sich durch ein 10 mitgliedstarkes Freiheits Allianz Team eingeschüchtert fühlte'(...)" 39)
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37) ANC Antwortauszüge auf den Brief des Premierministers an den Premierminister vom 11. Februar 1952
DR. J. S. MOROKA (ANC-Generalpräsident),W. M. SISULU (Generalsekretär)
38) aus "Weekly Journal" (s. Literaturhinweise)
Es ist eine Zeit der Symbole in denen Nelson Mandela nach jahrzentelanger Haft sowie jahrelang ausdauernden, politischen Kampf gegen Apartheid und der derzeitige Premierminister der Südafrikaregierung Frederic de Klerk den Friedensnobelpreis gemeinsam entgegennehmen.
Es ist eine Zeit afrikanischer Symbole, die ein einziges großes Symbol selbst verkörpern: die Freiheit. Und die Karnation dieses Symbole findet keinen besseren Ausdruck in Südafrika als durch die Künstlerinnen und Künstler, die sich immer wieder gegen Ungerechtigkeit und Unfreiheit im Lande mit ihren Werken artikuliert haben.
"Miriam Makebas Performance steht symbolisch für Südafrika." 40)
Es ist eine Zeit der Aufmärsche und Kriege zwischen den geballten, politischen und wirtschaftlichen Machtinteressen, die symbolisch für ganz Afrika stehen:
"Burundis wackligere Demokratie hat - in einem Coup gegen den Mann, der die erste Mehrparteienwahl im Juli 1993 gewann - in aufsteigende Ängste angesichts eines neuen völkerischen Blutbads in dem winzigen, zentralen afrikanischen Staat geendet (...) 'Es ist eine große Gefahr für die Hutu-Leute sich gegen die Armee und gegen die Zivilbevölkerung, den Tutsies zu stellen. Dies könnte zu unvorhergesehenen Ausbrüchen der Gewalt im Land führen.' sagte ein westlicher Diplomat in der kenianischen Hauptstadt Nairobi den Reportern. Fallschirmtruppen überfielen Präsident Melchior Ndadaye am 21. Oktober 1993 und der Landesrundfunk von Rwanda berichtete, daß er vielleicht getötet worden ist (...)' Aber diese Elemente im Militär... sie bringen das Land zurück in die Steinzeit, in eine Aera des Abschlachtens. Wir werden noch eine Menge Blut fließen sehen in jenem Land, es sei denn, sie werden aufgehalten (...)' Die Hutu-Mehrheit (5,6 Mio.), wurde über Jahrhunderte von der Tutsi-Minderheit regiert. (...) Dieser Coup vom 2. Fallschirmregiment war der fünfte seit der Unabhängigkeit Burundis im Jahre 1962 (...) Präsident Juvenal Habayrimana, Vorsitzender der Hutu-Regierung wird von der Rwanda Paatriotic Front (RPF) einer die Tutsi unterstützenden Rebellengruppe bedroht, die einen Strich zwischen ihnen und den Hutus ziehen wollen, denn sie (die Hutus) vertrieben und töteten tausende Tutsis. Dabei unterzeichneten beide Seiten in Tansania ein Friedensabkommen (...) Die in Tansania geführten Friedensgepräche um den drei Jahre währenden Bürgerkrieg in Rwanda für immer zu beenden, wurden wegen einer Rebelleninvasion im benachbarten Uganda vom Oktober 1990, abgebrochen (...) Ndadaye war das erste Mitglied der Mehrheit der Hutuvereinigung, welche 85 % der Bevölkerung stellt, das Präsident geworden ist. Sein Wahlsieg beendete Jahrzehnte der Militärdiktatur." 41)
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39) aus "Weekly Journal" (s. Literaturhinweise)
40) Pan African Congres, University of California, Berkley 1962, (AMSEC): EZEKIEL MPHAHLELE
41) aus "Weekly Journal" (s. Literaturhinweise)
Es ist eine Zeit der Interventionen, der inneren und äußeren Aggression.
"Ein Notstandsarbeiter der in der liberischen Hauptstadt Monrovia stationiert ist, erzählte den Reportern, daß der neugegründetete Liberische Friedensausschuß (LPC), 600 bis 800 Leute im Süden und Südosten stationiert hat, die für die Heimat von Does Volk >Krahn< kämpft. Weiterhin behauptet er, daß Charles Taylor der Anführer der Nationalen Patriotischen Front von Liberien (NPFL) an einen Rückzug geglaubt hat: 'So lange die NPFL einen erbarmungslosen Krieg gegen ECOMOG (Westafrikanische Interventionskräfte in Liberien die auf seiten der LPC stehen, Anm. d. Ü.) führt, dann ist es noch ein langer Weg bis zur Abrüstung' (...) Hunderte von Zivilisten flohen aus den Wald- und Flußgebieten in den Norden, um den ausbrechenden Kämpfen zu entkommen (...) ECOMOG, die unter den Bedingungen des Friedensabkommens vom Juli 1993 verantwortlich für die Abrüstung der Hauptakteure ist, verleugnet den LPC zu decken und verlangt eine neue Partei, die den Kampf genauso beendet, wie sie ihn begonnen hat (und zwar friedlich? Anm. d. Ü.) (...) Taylors Leute sind hauptsächlich aus den Schichten der Gio und Mano, die unter brutalen Repressionen von Does Armee (AFL=Armed Forces of Liberia) zu leiden haben, seit die NPFL die Rebellion von 1969 verloren hat (...) Ein Helfer sagte, der NPFL verhandelte im wesentlichen mit den Mandingo-Flügel (auch in Ghana anzutreffen, Anm. d. Ü.) vom ULIMO-Militär, angeführt durch Alhaji Kromah, der die Meinung vertritt, die früheren Differenzen (zwischen NPFL und Mandingo) zu begraben und eine neue Allianz zu gründen." 42)
Obwohl gerade Kenia auf eine unruhige Geschichte mit viel Blutvergiessen und sozialen Ungerechtigkeiten zurückblicken kann:
"Massai überfielen bei Rift Valley eine Gruppe Kikuyu, wovon fünf erschlagen wurden. Präsident Daniel Arop Moi verurteilte die Unruhen aufs Schärfste. Der Westen unterstützte Moi mit 30 Millionen Pfund Sterling im November 1991 (...)" 43)
Es ist eine Zeit des politischen Widerstandes, die sich vor fast einem halben Jahrhundert in Afrika mehr und mehr gegen außenpolitische Einmischungen stämmte.
"Die Kenya African Union (wurde bekämpft von der Regierung Kenias, Anm. d. Ü.), die von uns geführt wird, tritt für eine Verbesserung (der Bedingungen, Anm. d. Ü.) für die Afrikaner ein und strebt nach harmonischen Beziehungen zwischen den Rassen. (...) unsere Aktivitäten sind gegen Ungerechtigkeiten gerichtet unter denen Afrikaner zu leiden haben und wenn der Versuch, die Rechte der Afrikaner zu verwirklichen und wir uns zu dem gewandelt haben, was Sie als MAU MAU bezeichnen, dann tut es uns sehr leid, daß Sie sich in dieser Richtung getäuscht haben. Was wir getan haben und was wir weiter tun werden, ist, die Rechte der Afrikaner als Menschen zu fordern, daß sie die gleichen Möglichkeiten und Pivilegien genießen dürfen, wie die anderen (die Weißen, Anm. d. Ü.) auch. (...) Wir wollen, daß Gerechtigkeit ausgeübt wird und das Ungerechtigkeiten, die existieren, richtiggestellt werden. Kein Zweifel an den herrschenden Mißständen (unter den Kenyattas Leute zu leiden haben, Anm. d. Ü.) und jeder in diesem Land weiß, ob groß oder klein sehr genau, daß es diese Mißstände gibt, und es liegt an diesen Mißständen, welche bevorzugt die afrikanische Bevölkerung betreffen und wir gegen diese (Mißstände, Anm. d. Ü.) kämpfen müssen. Wir werden weder danach fragen, ob diese Mißstände entschuldigt werden können, noch danach, ob diese berechtigt sind." 44)
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42) aus "Weekly Journal" (s. Literaturhinweise)
43) aus "Der Zeit" (s. Literaturhinweise)
"Kotti hatte ein Friedensabkommen mit der Regierung am 14. Oktober 1993 unterzeichnet, er unterlag seinen schweren Verletzungen bei einem Schußwechsel mit den Sicherheitskräften, welche ihn unter Arrest nehmen wollten (...) Mehrere rebellierende Gruppen in den verarmten Provinzen sind bedroht unter den Maßnahmen des Präsidenten Idriss Deby, der seit 1990 durch einen Putsch an die Macht gekommen war. Kotti, der Deby nahestand, kehrte aus dem Exil in Libyen im September 1993 nach der Ratifizierung des politischen Friedensabkommens mit der Tschadregierung, zurück. Die Verhandlungen wurden durch die libysche und sudanesische Regierung vorangetrieben. Kotti hatte dieses Abkommen nur unter der Bedingung unterzeichnet, daß die Regierung seine Rebellengruppe legitimiert und ihr die Möglichkeit zubilligt, als politische Partei arbeiten zu können und sie (die Rebellengruppe) in die Nationalarmee mit einbezieht." 45)
Erst wenn die Interessen aller Mitglieder einer politischen Gemeinschaft, sei es auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene durch engagierte Politvertreter auf einen Nenner gebracht werden, dann ist "der Neo-Humanismus des 20. Jahrhunderts an dem Punkt angelangt, wo die Wege aller Nationen, Rassen und Kontinente sich kreuzen, wo "die vier Winde des Geistes wehen". 46)
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44) Auszüge einer Rede vor den Abgeordneten von Kapenguria, 1955 erschienen, gehalten von JOMO KENYATTA (Kenia)
45) aus "Weekly Journal" (s. Literaturhinweise)
46) "Was bedeutet NEGRITUDE?" Ausschnitte aus einer Rede an der Universität Oxford im Oktober 1961
L. S. SENGHOR
Literaturhinweise:
1. "Readings of Political African Thoughts", S. W. Rohio, Cideon- Cyrus M. Mutiso
2. "Einführung in die Politikwissenschaften", D. Berg-Schlosser / T. Stammen, 5. Auflage, München, 1992
3. "Die Staatswerdung Ghanas", Dr. W. Clausen, Hamburg 1966
4. "Afrikanische Demokratie und Menschenrechte", Nuscheler
5. "Highlights of 40 Years of UN Efforts on behalf of Colonial Countries and People - Objective Justice", 1981
6. "Islam", Dr. John Laffin, 1989, München
7. "Die Zeit" vom 22.10.1993, Hamburg, Artikel "Und die Täter bleiben straffrei" von W. H. Schreiber
8. "The Weekly Journal - News from a Black Perspective" vom 28.10.1993, London
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